AGB ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN POOLZONE 

 

1.       Allgemeines: Poolzone e. U. (POOLZONE) wird ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“), tätig. 

2.       Angebote / Kostenvoranschläge: Angebote sind bis zu dem darin genannten Gültigkeitsdatum, längstens vier Wochen, falls kein solches Datum genannt ist, gültig. Sollte sich nach Auftragserteilung eine Kostenerhöhung von über 15% ergeben, so wird der Kunde verständigt. Bei Kostenüberschreitungen bis 15%, erfolgt keine gesonderte Verständigung. 

3.       Zusatzaufträge: Sollte der Kunde Zusatzaufträge erteilen, die nicht im Angebot / Kostenvoranschlag enthalten sind, werden diese gesondert verrechnet. 

4.       Storno: Wir sind berechtigt, einen erteilten Auftrag durchzuführen. Sollte der Kunde den Auftrag stornieren und wir diese Stornierung annehmen, wird eine Stornogebühr von 20% der Bruttoauftragssumme zuzüglich Umsatzsteuer (USt.) verrechnet. 

5.       Preise: Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Vertragsabschluss: Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung auf Basis des vom Auftragnehmer gelegten Angebotes zustande. Hierfür ist das dem Auftraggeber bei Anbotslegung durch den Auftragnehmer übergebene und von diesem ausgefüllten Auftragsformular durch den AG zu unterfertigen. Sofern der Auftrag nicht vom Angebot des Auftragnehmers abweicht, gilt er mit Zugang dieses Auftragsformulars beim Auftragnehmer als erteilt. 

6.       Vollmacht von Mitarbeitern: Mitarbeiter von POOLZONE oder Dritte sind nicht berechtigt, Zusagen zu tätigen, die von beauftragten Leistungen bzw. bestehenden Vereinbarungen abweichen. 

7.       Behördliche Genehmigungen / Gutachten: Behördliche Genehmigungen jeder Art sowie Gutachten für Boden, Statik usw., sind vom Kunden einzuholen und sicherzustellen. 

8.       Mitwirkung: Zufahrt / Lagerplatz / Strom / Wasser / WC: POOLZONE ist vom Kunden für die Ausführung der Arbeiten eine ausreichende Zufahrt für schwere LKWs, Lagerplatz für alle notwendigen Materialien, Starkstrom, Wasser und WC zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht erfolgen, ist POOLZONE berechtigt, die Mehrkosten gesondert nach Anfall in Rechnung zu stellen. 

9.       Einbauten / Leitungen: Der Kunde wird POOLZONE über alle Einbauten und Leitungen informieren, die sich im Bereich der Baustelle befinden, da POOLZONE diese nicht bekannt sind. 

10.   Bauzeiten: Poolarbeiten sind Außenarbeiten, wetterabhängig und von Zulieferern abhängig. Fixtermine können nicht garantiert werden. 

11.   Werklohn und Fälligkeit: Sollte kein Zahlungsplan gesondert vereinbart sein, darf POOLZONE 60% des Werklohns / Angebotsbetrages bei Baubeginn in Rechnung stellen und ist berechtigt, den Baubeginn bis zum Eingang der Zahlung hinauszuschieben. Der Restbetrag wird mit Fertigstellung der Bauarbeiten fällig. 

12.   Verzugszinsen: Bei Zahlungsverzug fallen 10 % Zinsen pro Jahr sowie EUR 45,00 an Mahnspesen an. 

13.   Haftrücklass: Ein Haftrücklass ist nicht vereinbart. 

14.   Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von POOLZONE. 

15.   Fotos / Bautafeln / Firmenzeichen: POOLZONE ist berechtigt, ein Firmenzeichen am Gewerk und während der gesamten Bauzeit eine oder mehrere branchenübliche Bautafeln auf der Baustelle anzubringen. Zudem darf POOLZONE Fotos des Gewerkes zur Eigenwerbung verwenden. 

 

HINWEISE: 

Technikschacht: Technikschächte (auch Entleerungsschacht) sind nicht grund-, hang- und druckwasserbeständig und somit nicht wasserdicht. 
 
 

Pflege und Wartung: Alle Materialien / Oberflächen, die Holz enthalten sind vom Kunden laufend (jedenfalls jährlich) zu pflegen, Warten und Ölen. Natursteinplatten oder imprägnierten Platten sind laufend (jedenfalls jährlich) zu Imprägnierung zu achten. Wartungsfugen, insbesondere Silikonfugen, sind jährlich zu ergänzen. Wird diese Wartung nicht durchgeführt, führt diese zu einer Verringerung der Lebensdauer der Produkte bzw kann ihre dauerhafte Beschädigung zur Folge haben.